Düsseldorf: +49 (0) 211 - 46 87 21 14
Köln: +49 (0) 221 - 63 06 12 97
Mobil: +49 (0) 172 - 25 366 3
Bitte beachten Sie folgendes:
Übersetzung von Personenamen aus dem Russischen ins Deutsche
Personenamen in Urkunden, die nicht in kyrillischen Buchstaben geschrieben sind, werden gemäß Anforderungen nach der Norm ISO 9:1995 transliteriert. Zusätzlich wird es empfohlen um Missverständnisse zu vermeiden die lateinische Schreibweise von Personennamen wie im Reisepass/Ausweis anzugeben. Aus diesem Grund bitte fügen Sie eine entsprechende Reisepass-/Ausweiskopie bei bzw. teilen Sie mir die korrekte Schreibweise mit.
Übersetzung von Personenamen aus dem Deutschen ins Russische
Nach Anforderungen konsularischer Vertretungen der Russischen Föderation in der BRD soll bei der Übersetzung von Dokumenten ins Russische die Schreibweise von Personenamen der Schreibweise im Pass bzw. in der Geburtsurkunde entsprechen. Das gleiche gilt für die Schreibweise des Geburtsortes. Aus diesem Grund bitte stellen Sie mir eine entsprechende Pass- oder Geburtsurkundekopie zur Verfügung bzw. teilen Sie mir die korrekte Schreibweise mit.
Apostille auf einer in Deutschland ausgestellten Urkunde
Deutsche Urkunden werden in Russland sowie bei den Konsulaten dieser Länder auf dem Territorium der BRD, nur dann anerkannt, wenn sie „apostilliert“ sind. Eine Apostille ist ein Sonderstempel, der auf eine Urkunde oder eine beglaubigte Kopie gesetzt wird. Sie bestätigt die Echtheit der Urkunde für ein anderes Land. Die Apostille ist zusammen mit der Urkunde zu übersetzen.
Wo können in NRW Urkunden apostilliert werden?
- für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare – Landgerichte oder Justizministerien.
- für Urkunden aller Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden) z.B. Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw. – Bezirksregierungen.
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Details unter:
https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/apostillen-und-beglaubigungen
Verkehrsanbindung: Linien U78, U79 bis Haltestelle “Theodor-Heuss-Brücke”
Landgericht Düsseldorf
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Details unter:
Verkehrsanbindung: Linien U74, U77, U79, 706, 716, 732, 736 jeweils bis Haltestelle “Oberbilker Markt/Warschauer Straße”
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Details unter:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/21/apostillen/index.html
Landgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Details unter:
http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/060_dienste/030_apostillen_legalisationen/index.php
Apostillen und Legalisationen für Übersetzungen
Konsulate einiger Staaten in Deutschland verlangen eine obligatorische Apostillierung von Übersetzungen eines ermächtigten Übersetzers. Da mein Geschäftssitz sich im Bezirk des Landgerichts Köln befindet, können Sie die Originalübersetzungen bei dem Landgericht Köln unter folgender Adresse apostillieren lassen:
Landgericht Köln
Apostillenstelle
Luxemburger Str. 101
50939 Köln
„Original“ oder „Kopie“?
Werden statt Originale die Kopien vorgelegt, so wird die Übersetzung mit der Abschrift „Ablichtung“ versehen. Mit der Abschrift „Original“ wird die Übersetzung nur bei der Vorlage von Originalurkunden versehen.
Korrekte Bezeichnung „Bestätigte Übersetzung“
Zur Vorlage bei den deutschen Behörden benötigt man eine sogenannte „beglaubigte Übersetzung“ von Dokumenten. Korrekte Bezeichnung nach dem Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen, § 39, Abs. 1 lautet allerdings „Bestätigte Übersetzung“. Die Bezeichnung in anderen Bundesländern kann abweichen.
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